Schweizer Bürgerrecht: So funktioniert die Einbürgerung

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Kurz gesagt

Wer in der Schweiz Bürgerin oder Bürger werden möchte und nicht mit einer Schweizer Person verheiratet ist, nutzt in der Regel die ordentliche Einbürgerung. Sie läuft über drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund. Sie dauert oft mehrere Jahre. Diese Seite gibt einen ersten Überblick. Sie ersetzt keine Auskunft Ihrer Gemeinde.

Die Voraussetzungen des Bundes

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) nennt für die ordentliche Einbürgerung diese Punkte:

  • Niederlassungsbewilligung C. Sie brauchen eine gültige C-Bewilligung.
  • Zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz. Davon müssen drei Jahre in die letzten fünf Jahre vor dem Gesuch fallen. Jahre mit B- oder C-Bewilligung zählen voll, Jahre mit F-Bewilligung zur Hälfte. Jahre mit N- oder L-Bewilligung zählen nicht.
  • Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt. Tatsächlich müssen Sie aber mindestens sechs Jahre in der Schweiz gelebt haben. Mit unserem Rechner können Sie das überschlagen.
  • Sprache. Mündlich mindestens Niveau B1, schriftlich mindestens Niveau A2 in einer Landessprache. Kantone dürfen mehr verlangen. Mehr dazu auf der Seite Sprachzertifikate.
  • Respekt vor der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und vor den Werten der Bundesverfassung.
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.
  • Keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren vor dem Gesuch, ausser Sie haben sie vollständig zurückbezahlt.
  • Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Viele Kantone prüfen das mit einem Test. Im Kanton Zürich ist das der Grundkenntnistest.
  • Sie fördern die Integration Ihrer Familienmitglieder und gefährden die Sicherheit der Schweiz nicht.

Die Kantone können zusätzliche Bedingungen festlegen, zum Beispiel eine Mindestdauer des Wohnsitzes in Kanton und Gemeinde. Das SEM nennt zwei bis fünf Jahre.

Gemeinde, Kanton, Bund

Das Schweizer Bürgerrecht hat drei Stufen. Wer Schweizerin oder Schweizer wird, erhält gleichzeitig das Bürgerrecht einer Gemeinde und eines Kantons.

Der Ablauf in kurzer Form:

  1. Sie reichen das Gesuch bei Ihrer Wohngemeinde oder Ihrem Kanton ein. Welche Stelle zuständig ist, regelt der Kanton.
  2. Der Kanton und meist auch die Gemeinde prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Sprache und Grundkenntnisse.
  3. Der Kanton leitet das Gesuch an das SEM weiter. Das SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
  4. Der Kanton entscheidet innerhalb eines Jahres nach dieser Bewilligung endgültig.
  5. Das Bürgerrecht gilt, sobald der kantonale Entscheid rechtskräftig ist.

Den genauen Ablauf im Kanton Zürich finden Sie auf der Seite Zürich Schritt für Schritt.

Wie lange dauert es?

Das SEM nennt keine Gesamtdauer. Der Kanton Zürich schreibt auf seiner Seite, das Verfahren dauere ungefähr zwei Jahre. Eine Studie des Kantons von 2025 zeigt, dass die Gemeinden mehr Gesuche haben und die Bearbeitung im Durchschnitt länger dauert. Rechnen Sie also mit Wartezeiten und fragen Sie Ihre Gemeinde nach der aktuellen Dauer.

Erleichterte Einbürgerung

Für einige Gruppen gibt es ein einfacheres Verfahren, das direkt über den Bund läuft.

  • Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern können unter bestimmten Bedingungen erleichtert eingebürgert werden. Wer in der Schweiz lebt, braucht insgesamt fünf Jahre Aufenthalt und drei Jahre Ehe.
  • Die dritte Ausländergeneration kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn sie in der Schweiz geboren ist, mindestens fünf Jahre hier zur Schule ging und das Gesuch vor dem 25. Geburtstag stellt. Weitere Bedingungen betreffen Eltern und Grosseltern.

Alle Bedingungen und die Gebühren finden Sie beim SEM: Ehegatten und dritte Generation.

An wen Sie sich wenden können

  • An die Einbürgerungsstelle Ihrer Gemeinde. Sie kennt die lokalen Regeln und Termine.
  • Im Kanton Zürich an das Gemeindeamt, Abteilung Einbürgerungen (Telefon +41 43 259 83 81).
  • Für Fragen zu Ihrem Einzelfall an eine Beratungsstelle oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt. Wir geben nur allgemeine Informationen und können nicht sagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Nächster Schritt

Für den Kanton Zürich gehört ein Wissenstest zum Verfahren. Probieren Sie unsere kostenlosen Übungsfragen aus und sehen Sie, wie gut Sie schon vorbereitet sind.