Häufige Fragen
Wie lange dauert die Einbürgerung?
Der Kanton Zürich schreibt, das Verfahren dauere ungefähr zwei Jahre. Die Bearbeitung in den Gemeinden ist in letzter Zeit eher länger geworden. Die einzelnen Schritte finden Sie unter Zürich Schritt für Schritt.
Werden meine Kinder mit eingebürgert?
Minderjährige Kinder können in das Gesuch der Eltern einbezogen werden. Im Kanton Zürich zahlen sie dann keine Gebühr für Kanton und Gemeinde, auch nicht beim Bund. Ob Ihr Kind einbezogen werden kann, klären Sie mit Ihrer Gemeinde. Die Kosten stehen auf der Seite Gebühren.
Was passiert, wenn ich den Grundkenntnistest nicht bestehe?
Die Seiten des Kantons Zürich sagen dazu nichts. Ob und wann Sie den Test wiederholen können und was das kostet, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Wie Sie sich vorbereiten, steht auf der Seite Grundkenntnistest.
Ist der Grundkenntnistest nur auf Deutsch?
Der Fragenkatalog des Kantons Zürich ist auf Deutsch veröffentlicht, und die Seite des Kantons erwähnt keine andere Sprache. Rechnen Sie also mit einem Test auf Deutsch und fragen Sie Ihre Gemeinde. Mehr dazu unter Grundkenntnistest.
Ist diese Website offiziell?
Nein. Der Dienst ist unabhängig und nicht mit einer Behörde verbunden. Alle Übungsfragen sind eigene, originale Fragen, nicht die Fragen des Kantons. Wir geben allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Einen Einstieg bietet der Überblick.
Helfen Übersetzungen beim echten Test?
Übersetzungen helfen beim Lernen, weil Sie den Inhalt in Ihrer Sprache verstehen. Der echte Test ist aber auf Deutsch. Darum üben Sie später nur noch auf Deutsch. Probieren Sie es mit den kostenlosen Fragen.
Wie werden die Aufenthaltsjahre gezählt?
Nötig sind zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf Jahren vor dem Gesuch. Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich brauchen Sie aber mindestens sechs Jahre. Mit dem Rechner können Sie überschlagen, wie viele Jahre Sie haben.
Was bedeutet B1?
B1 ist eine Stufe des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Sie können sich in vertrauten Situationen verständlich ausdrücken und die Hauptpunkte klarer Gespräche verstehen. Für die Einbürgerung braucht es B1 mündlich und A2 schriftlich, siehe Sprachzertifikate.
Brauche ich eine C-Bewilligung?
Für die ordentliche Einbürgerung ja: Der Bund verlangt eine Niederlassungsbewilligung C. Für die erleichterte Einbürgerung gelten andere Regeln, zum Beispiel für Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern. Mehr im Überblick.
Wo finde ich die Anforderungen meiner Gemeinde?
Auf der Website Ihrer Wohngemeinde, meist unter «Einbürgerung». Dort stehen Checkliste, Gebühr und Termine. Im Kanton Zürich hilft zusätzlich das Gemeindeamt, Telefon +41 43 259 83 81. Siehe auch Zürich Schritt für Schritt.