Einbürgerung im Kanton Zürich: Schritt für Schritt

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Bevor Sie anfangen

Im Kanton Zürich reichen Sie das Gesuch online beim Gemeindeamt des Kantons ein, das das Verfahren führt. Ihre Wohngemeinde prüft danach Ihre Integration und erteilt das Gemeindebürgerrecht. Der Kanton bietet auf seiner Seite einen kostenlosen, unverbindlichen Selbsttest an, der anzeigt, ob Sie die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllen. Das Ergebnis ist nicht verbindlich.

Wohnsitz in Gemeinde und Kanton

Zusätzlich zu den Bundesregeln (C-Bewilligung, zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf Jahren) gelten in Zürich diese Fristen:

  • Gemeinde: Sie müssen unmittelbar vor dem Gesuch seit mindestens zwei Jahren in derselben Gemeinde wohnen.
  • Kanton: Wer jünger als 25 ist, muss nur zwei Jahre im Kanton Zürich gelebt haben. Der Selbsttest des Kantons nennt zwei Jahre im Kanton als Beispiel für eine Bedingung. Wir konnten auf den Seiten des Kantons nicht eindeutig bestätigen, ob für Personen ab 25 eine längere Frist gilt. Fragen Sie das Gemeindeamt oder Ihre Gemeinde.

Ein Umzug in eine andere Zürcher Gemeinde während des Verfahrens kann möglich sein. Melden Sie ihn sofort Ihrer Gemeinde.

Die Schritte

Der Kanton beschreibt fünf Schritte:

  1. Vorprüfung durch das Gemeindeamt (Kanton).
  2. Prüfung durch Ihre Wohngemeinde. Bei Erfolg erhalten Sie das Gemeindebürgerrecht.
  3. Zweite Prüfung durch das Gemeindeamt. Bei Erfolg erhalten Sie das Kantonsbürgerrecht.
  4. Prüfung durch das SEM (Bund). Es erteilt die Einbürgerungsbewilligung.
  5. Abschliessende Prüfung durch das Gemeindeamt und Erteilung des Schweizer Bürgerrechts.

Unterlagen

Für jede Person im Gesuch legen Sie zwei Dokumente bei: ein Dokument des Zivilstandsamtes (höchstens 6 Monate alt) und einen Nachweis über die aktuelle Arbeit oder Ausbildung (höchstens 3 Monate alt). Den Deutschnachweis und den Nachweis der Grundkenntnisse legen Sie bei, wenn Sie sie schon haben. Betreibungsregister, Strafregister und Angaben zur Sozialhilfe holen die Behörden selbst ein, und die Gemeinden dürfen keine eigenen Voraussetzungen festlegen. Die vollständige Liste, wo Sie jedes Dokument bekommen, was es kostet und wie alt es sein darf: Unterlagen.

Sprache und Grundkenntnisse

Zwei Nachweise gehören zum Verfahren:

  • Deutsch: mündlich B1, schriftlich A2. Sie können das mit einem anerkannten Zertifikat oder mit dem Kantonalen Deutschtest belegen. Siehe Sprachzertifikate.
  • Grundkenntnistest: Wissen über die Schweiz, den Kanton Zürich und die Gemeinde. Siehe Grundkenntnistest.

Sie können beide Tests vor oder nach der Einreichung des Gesuchs machen. Ihre Gemeinde sagt Ihnen, was bei ihr gilt.

Gespräch mit der Gemeinde

Die Gemeinden prüfen, wie gut Sie integriert sind, zum Beispiel Sprache, Grundkenntnisse und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Viele Gemeinden führen dazu ein persönliches Gespräch oder eine Anhörung. Laut der Studie des Kantons von 2025 führten 51 Prozent der Gemeinden immer ein Gespräch, 2022 waren es 71 Prozent. Die Seite des Kantons zur ordentlichen Einbürgerung erwähnt kein Gespräch. Fragen Sie Ihre Gemeinde, ob und in welcher Form es stattfindet.

Wie lange dauert es?

Der Kanton schreibt, das Verfahren dauere ungefähr zwei Jahre. Die Studie von 2025 zeigt, dass die Bearbeitung in den Gemeinden im Durchschnitt länger dauert als früher: Rund ein Viertel der Gemeinden meldete im Schnitt mehr als sechs Monate für ihren Teil, 2022 war es etwa ein Zehntel. Nach der Bewilligung des Bundes hat der Kanton ein Jahr Zeit für seinen Entscheid.

Kosten

Bund und Kanton haben feste Gebühren. Die Gemeinden legen ihre Gebühr selbst fest, sie ist deshalb überall anders. Alle Zahlen stehen auf der Seite Gebühren.

Nächster Schritt

Der Grundkenntnistest ist für viele der grösste Lernaufwand. Mit den kostenlosen Fragen sehen Sie, wie Sie vorankommen.