Unterlagen für die Einbürgerung in Zürich
Kurz gesagt
Seit dem 1. Juli 2023 gelten im Kanton Zürich für alle Gemeinden dieselben Regeln. Sie reichen das Gesuch online beim Gemeindeamt des Kantons ein, nicht bei der Gemeinde. Für jede Person im Gesuch legen Sie zwei Dokumente bei (KBüV § 7):
- ein Dokument des Zivilstandsamtes über Ihren Personenstand und
- einen Nachweis, dass Sie arbeiten, in Ausbildung sind oder sonst für sich sorgen.
Den Deutschnachweis und den Nachweis der Grundkenntnisse legen Sie bei, wenn Sie sie schon haben. Dazu kommen einige Unterlagen, die nur in bestimmten Fällen nötig sind (siehe Tabellen unten).
Einen Betreibungsregisterauszug, einen Strafregisterauszug, eine Steuerbestätigung oder eine Sozialhilfebestätigung besorgen Sie nicht. Diese holen die Behörden selbst ein. Der Kanton hält zudem fest, dass die Gemeinden keine eigenen Voraussetzungen festlegen dürfen. Sie regeln nur ihren Teil des Verfahrens.
Gesuch online: zh.ch/e-einbuergerung. Fragen beantworten Ihre Gemeinde oder das Gemeindeamt (043 259 83 81, einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch).
Wie alt die Unterlagen sein dürfen
Die Checkliste des Kantons nennt zwei Grenzen am Tag der Einreichung:
- Dokument des Zivilstandsamtes: höchstens 6 Monate alt.
- Alle anderen Dokumente: höchstens 3 Monate alt.
Bestellen Sie die Unterlagen deshalb zuletzt, kurz vor der Einreichung. Die Checkliste sagt nicht, ob die 3 Monate auch für früher erworbene Nachweise gelten, etwa Schulzeugnisse oder Sprachzertifikate. Fragen Sie Ihre Gemeinde.
Zuerst: Sind Sie im Schweizer Zivilstandsregister?
Ohne Dokument des Zivilstandsamtes wird Ihr Gesuch nicht bearbeitet. Wenn Sie im Ausland geboren oder verheiratet sind, sind Sie im Schweizer Register vielleicht noch nicht eingetragen. Dann lassen Sie sich zuerst eintragen, denn das ist oft der langsamste Schritt:
- Stadt Zürich: Füllen Sie das Online-Formular «Registrierung im Zivilstandsregister» aus. Das Amt schickt Ihnen per E-Mail, welche Dokumente es braucht. Laut Stadt kann die Registrierung einige Wochen bis mehrere Monate dauern.
- Andere Gemeinden: Fragen Sie das zuständige Zivilstandsamt. Uster verlangt zum Beispiel eine Kopie des Ausländerausweises und des Passes oder der Identitätskarte.
- Dokumente aus dem Ausland (Geburts- oder Eheurkunde) müssen meist im Ausstellungsland beglaubigt oder mit einer Apostille versehen sein und brauchen eventuell eine Übersetzung. Zürcher Behörden übersetzen nicht. Ereignisse im Ausland können auch über die Schweizer Vertretung gemeldet werden.
Sind Sie eingetragen, ist das Dokument schnell bestellt. In der Stadt Zürich kostet ein Personenstandsausweis CHF 30 plus CHF 1.20 Porto.
Unterlagen, die Sie einreichen
| Dokument | Wer braucht es | Wo Sie es bekommen | Kosten | Höchstalter bei der Einreichung |
|---|---|---|---|---|
| Dokument des Zivilstandsamtes (z. B. Personenstandsausweis, Familienausweis) | Alle Personen im Gesuch | Zivilstandsamt. Stadt Zürich: online bestellen. | Stadt Zürich: CHF 30 plus Porto. Andere Ämter: nachfragen. | 6 Monate |
| Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (siehe nächste Tabelle) | Alle ab 12 Jahren | Arbeitgeber, Schule, Arbeitslosenkasse, Pensionskasse usw. Die Stadt Zürich hat ein Formular für den Arbeitgeber zum Herunterladen. | meist gratis | 3 Monate |
| Deutschnachweis (B1 mündlich, A2 schriftlich), falls vorhanden | Alle ab 12 Jahren, ausser Deutsch ist Ihre Muttersprache | Schulzeugnisse (5 Jahre obligatorische Schule auf Deutsch), Abschluss in deutscher Sprache, aktuelle Schulbestätigung oder ein anerkanntes Zertifikat (KDE, telc, ÖSD, Goethe, fide). Siehe Sprachnachweise. | Prüfungsgebühren verschieden; der KDE kostet in den Gemeinden unten CHF 200 bis 280 | siehe «Wie lange gelten Zertifikate?» |
| Nachweis Grundkenntnisse, falls vorhanden | Alle ab 12 Jahren | Schulzeugnisse (5 Jahre obligatorische Schule in der Schweiz, davon 3 auf Sekundarstufe I), Abschluss auf Sekundarstufe II in der Schweiz, aktuelle Schulbestätigung oder Zertifikat des Grundkenntnistests. Siehe Grundkenntnistest. | Test CHF 100 bis 250, je nach Gemeinde | siehe unten |
| Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge oder Zustimmung beider Eltern | Nur wenn minderjährige Kinder einbezogen werden | Scheidungsurteil, Regelung über das Sorgerecht oder Entscheid der KESB. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Eltern das Unterschriftenblatt im Online-Formular. | je nach Gericht oder Amt | 3 Monate |
| Erklärung zur eingetragenen Partnerschaft und Bürgerrechtsnachweis der Partnerin oder des Partners | Nur wenn Sie die kürzeren Aufenthaltsfristen für eingetragene Paare nutzen wollen | Beide unterschreiben im Online-Formular. Bürgerrechtsnachweis beim Zivilstandsamt im Bürgerort Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. | beim Amt nachfragen | 3 Monate |
| Nachweis persönlicher Umstände (z. B. Arztzeugnis) | Nur wenn Krankheit, Behinderung oder ähnliche Gründe Sie daran hindern, eine Voraussetzung wie den Deutschtest zu erfüllen | Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder eine andere Fachperson. Es muss genau sagen, was Sie nicht leisten können und warum. | Sie tragen die Kosten (KBüV § 16) | nicht angegeben; fragen Sie Ihre Gemeinde |
Haben Sie noch keinen Deutschnachweis oder Nachweis der Grundkenntnisse, sagt Ihnen Ihre Gemeinde, wann und wo Sie den Test machen. Manche Gemeinden wollen beides vor dem Gesuch, andere danach (siehe «Was in den Gemeinden verschieden ist»).
Nachweis über die aktuelle Tätigkeit
| Ihre Situation | Was Sie einreichen |
|---|---|
| Angestellt | Aktuelle Arbeitgeberbestätigung |
| Selbständig erwerbend | Kopie der Seiten 1 bis 4 der aktuellen Steuererklärung |
| Arbeitslos mit Taggeld | ALV-Taggeldabrechnungen der letzten 3 Monate |
| Leistungen von Dritten | Bescheinigung von AHV/IV, SUVA, Krankenkasse, Pensionskasse, Alimente oder Unterhalt, Stipendien usw. |
| Hausfrau oder Hausmann | Einkommensnachweis der Familie, z. B. Bankauszug oder Seiten 1 bis 4 der aktuellsten Steuererklärung |
| Erwerbslos ohne Leistungen | Vermögensnachweis, z. B. Bankauszug |
| In Ausbildung oder Weiterbildung | Aktuelle Bestätigung der Ausbildung oder Weiterbildung |
| Schulbesuch | Aktuelle Schulbestätigung oder Kopie des Schulzeugnisses |
Was die Behörden selbst einholen
| Prüfung | Wer holt es ein | Regel |
|---|---|---|
| Betreibungsregister (offene Schulden, auch Steuerschulden, ab 5 Jahre vor dem Gesuch) | Gemeindeamt | KBüV § 4 Abs. 3 |
| Strafregister (VOSTRA des Bundes) | Gemeindeamt | Handbuch des Kantons |
| Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren | Ihre Gemeinde | KBüV § 15 |
Für die ordentliche Einbürgerung müssen Sie also keinen Betreibungsregisterauszug (CHF 17), keinen Strafregisterauszug und keine Wohnsitzbestätigung bestellen. Verlangt jemand eines dieser Dokumente, fragen Sie nach der Regel dafür. Listen, die solche Papiere noch nennen, zum Beispiel die Kostenübersicht von Winterthur, betreffen die erleichterte Einbürgerung (etwa durch Heirat), für die andere Regeln gelten.
Was in den Gemeinden verschieden ist
Die Gemeinden dürfen keine Voraussetzungen hinzufügen. Verschieden sind aber der Zeitpunkt der Tests, ob es ein Gespräch gibt, und die Gebühr. Eine Auswahl nach Websites und Leitfäden der Gemeinden, Stand Oktober 2026:
| Gemeinde | Tests | Gespräch | Gemeindegebühr, Erwachsene ab 25 |
|---|---|---|---|
| Stadt Zürich | Deutschtest (KDE, CHF 250) nach der Einreichung, falls kein Zertifikat | Nur wenn Fragen offen sind | auf der Seite der Stadt nicht angegeben |
| Winterthur | nicht angegeben. KDE CHF 250, Grundkenntnistest CHF 150. | Ja, durch die Fachstelle Einbürgerungen (auf der Seite nicht bestätigt) | CHF 1200 (20 bis 24: CHF 600; unter 20: gratis) |
| Uster | Beide Nachweise vor der Einreichung | nicht erwähnt | CHF 1380 Einzelperson, CHF 1910 Paar oder Familie; bis 25 gratis |
| Dübendorf | nicht angegeben. Grundkenntnistest CHF 175, KDE CHF 280. | auf der Seite nicht erwähnt | CHF 1000 (20 bis 24: CHF 500; unter 20: gratis) |
| Bülach | Beide Tests vor der Einreichung | in der Regel keines | CHF 1000, Paar CHF 1500. Tests je CHF 250. |
| Wädenswil | Infos zum Grundkenntnistest kommen nach der Einreichung | nicht angegeben | nicht angegeben |
| Otelfingen (kleine Gemeinde) | Beide Tests vor der Einreichung | in der Regel keines | CHF 500. KDE CHF 200, Grundkenntnistest CHF 100. |
Führt Ihre Gemeinde ein Gespräch, haben Sie Rechte: Sie wählen Hochdeutsch oder Mundart, dürfen eine erwachsene Begleitperson mitnehmen, und die Gemeinde protokolliert das Gespräch oder nimmt es auf. Mit Kindern unter 12 gibt es kein Gespräch (KBüV §§ 13 und 14). Die Gebühren von Kanton und Bund stehen auf der Seite Gebühren.
Wie lange gelten Zertifikate?
- Sprachzertifikate: Weder der Kanton noch das SEM nennen eine feste Gültigkeitsdauer. Ein Zertifikat zählt, wenn es am Tag der Einreichung auf der SEM-Liste der anerkannten Sprachzertifikate steht. Die Behörde kann eine neue Beurteilung verlangen, vor allem wenn das Zertifikat vor längerer Zeit ausgestellt wurde. Ein Original erhalten Sie spätestens am Ende des Verfahrens zurück.
- Grundkenntnistest: Die Seiten und das Handbuch des Kantons sagen nicht, wie lange ein bestandener Test gilt. Liegt Ihr Test schon länger zurück, fragen Sie Ihre Gemeinde, ob das Ergebnis noch anerkannt wird.
Eine sinnvolle Reihenfolge
- Prüfen Sie, ob Sie im Schweizer Zivilstandsregister eingetragen sind. Wenn nicht, jetzt anmelden. Das kann Monate dauern.
- Fragen Sie Ihre Gemeinde, ob Sie Deutsch- und Grundkenntnistest vor oder nach der Einreichung machen, und melden Sie sich an.
- In den 3 Monaten vor der Einreichung den Nachweis über die aktuelle Tätigkeit besorgen, in den 6 Monaten davor das Dokument des Zivilstandsamtes.
- Gesuch online auf zh.ch/e-einbuergerung erfassen und alles hochladen.
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